Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Gesetzliche Grundlage dieser Offenlegung ist die VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-VO“). Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für die sog. „Finanzmarktteilnehmer“ über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt.
Aufgrund unserer Tätigkeit als Anlageberater sind wir gemäß der genannten Verordnung als Finanzmarktteilnehmer in oben genanntem Sinne tätig.
Definition Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Ein tatsächliches oder mögliches Eintreten dieser Ereignisse kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben. Nachhaltigkeitsrisiken sind Bestandteil der bekannten Risikoarten wie Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko.
Vergütungspolitik
Im Rahmen der Vergütungspolitik werden Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend berücksichtigt. Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken.
Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Wir sind bestrebt, der Verantwortung als Finanzdienstleistungsinstitut gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige nachteilige Auswirkungen auf der Ebene des Unternehmens zu vermeiden, auch wenn wir sie noch nicht verbindlich berücksichtigen können.
Strategien der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Anlageberatung von Essential Capital basiert auf einer regelbasierten, kosteneffizienten und breit diversifizierten Anlagestrategie. Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert von Anlageobjekten haben. Diese Nachhaltigkeitsrisiken können etwa unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation von Unternehmen (als Anlageobjekte) oder mittelbare, längerfristige Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und ganze Wirtschaftszweige haben (“Nachhaltigkeitsrisiken”). Diese Nachhaltigkeitsrisiken gelten grundsätzlich für alle Anlagestrategien. Eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien erfolgt allerdings ausschließlich im Rahmen der ETF-Auswahl. Soweit es die Produktauswahl ermöglicht, streben wir an, in nachhaltige ETFs zu investieren. Hierzu klassifiziert die Offenlegungs-VO Produkte nach Artikel 8, die ökologische oder soziale Merkmale und Verfahren der guten Unternehmensführung fördern. Und Produkte nach Artikel 9, die nachhaltige Anlagen zum Ziel haben und Verfahren der guten Unternehmensführung entsprechen.
Die Identifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei Finanzprodukten im Sinne der Offenlegungs-VO durch den Produkthersteller. In der Produktauswahl greifen wir auf die Informationen des Produktherstellers zurück.
Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Die nachhaltige Ausrichtung begrenzt allerdings die Art und Anzahl der Anlagemöglichkeiten, die den ETFs zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund entwickeln sich nachhaltige Anlagestrategien möglicherweise schlechter als Anlagestrategien mit herkömmlichen Auswahlkriterien. Eine quantitative Bewertung der unterschiedlichen Nachhaltigkeitsrisiken ist seriös im Voraus allerdings nicht möglich.